Welche Fahrgastrechte Busreisende haben, ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011.
Dort sind geregelt die
- Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und bei Verspätung der Abfahrt.
- Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Mindestanforderungen an Reiseinformationen.
- Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck im Falle eines Unfalls.
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Schlichtungsstelle
Kundenbeschwerden werden durch uns kompetent und zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der TüBus ist deshalb Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
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