Wer oder was darf mit?

Fahren in Begleitung macht einfach mehr Spaß. Je nach Ticket können Sie bis zu vier weitere Personen ohne zusätzliche Kosten mitnehmen. Und manchmal muss auch noch das Fahrrad mit. Alle Infos hier.

Begleitpersonen

Kleinkinder

Bis zu vier Kinder unter sechs Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis kostenlos.

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren

Wenn sie

  • eine übertragbare (Abo-)Monatskarte,
  • eine übertragbare 9-Uhr-(Abo-)Monatskarte Preisstufe 11
  • eine Abo-Seniorenmonatskarte oder
  • ein übertragbares Jobticket Preisstufe 11

für den TüBus besitzen, können Sie an Schultagen ab 14.00 Uhr und ganztägig an gesetzlich festgelegten schulfreien Tagen sowie samstags, sonn- und feiertags, an Heiligabend und Silvester bis zu drei Personen unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.

Erwachsene

Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende, an Feiertagen und Heiligabend bzw. Silvester können vier weitere Personen ohne Altersbegrenzung mit Ihnen unterwegs sein, wenn Sie in Besitz eines dieser Tickets sind

  • übertragbare (Abo-)Monatskarte
  • übertragbare 9-Uhr-(Abo-)Monatskarte Preisstufe 11
  • übertragbares Jobticket Preisstufe 11

Fahrräder

Bergauf nimmt der TüBus auf festgelegten Streckenabschnitten bis zu zwei Fahrräder je Mehrzweckabteil mit – keine Sonderbauformen!

  • Wichtig! Kinderwagen, Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrgäste ohne Fahrrad haben bei gleichzeitigem Zustieg immer Vorrang. Ist das Mehrzweckabteil bereits durch Kinderwagen oder Rollstuhl belegt, so kann das Fahrrad nicht befördert werden.
  • Während der Sperrzeiten Montag – Freitag (an Schultagen) können Sie Ihr Fahrrad leider nicht im Stadtbus mitnehmen.
  • Ganztägig möglich ist die Fahrradmitnahme während des Ferienfahrplans sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
  • Die Fahrradmitnahme ist innerhalb des Stadtgebiets Tübingen (mit Stadtteilen) kostenlos.

Die Fahrradmitnahme ist auf folgenden Streckenabschnitten möglich:

Linie

Einstieg

Letzte Ausstiegshaltestelle

Sperrzeiten

Mo–Fr

1

Kreuzstraße

Pfrondorf Lusstraße

 

2

Linsenbergstraße

WHO Ulmenweg

7:00–8:00

3/4

Brunsstraße

WHO Ulmenweg

7:00–8:00

5

Gmelinstraße

WHO Ahornweg

7:00–19:00

6

Mohlstraße

WHO Ahornweg

7:00–19:00

7

Jürgensenstraße

Pfrondorf Lusstraße

 

8

Weilerhalde

Hagelloch Dornäckerweg

 

9

Haagtor

Bismarckturm

 

10

Österbergstraße

Österberg

 

13

Parkhaus König

BG Unfallklinik

7:00–10:00

14

Rappstraße

BG Unfallklinik

7:00–8:00

17

Brunsstraße

Wanne Kunsthalle

 

18

Parkhaus König

Hagelloch Dornäckerweg

7:00–10:00

19

Parkhaus König

BG Unfallklinik

7:00–10:00

31

Hornstraße

Kreßbach Schloss

 

32

Mohlstraße

Ursrainer Ring

 

34

Kiesäckerstraße

Bergfriedhof West

 

N91

Steige

Pfrondorf Rathaus

 

N92

Österbergstraße

Fritz-Bauer-Straße

 

N93

Brunsstraße

WHO Ulmenweg

 

N94

Gmelinstraße

WHO Weißdornweg

 

N97

Weilerhalde

Hagelloch Dornäckerweg

 

Bitte beachten Sie:

  • Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinderwagen bzw. Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrräder nicht im gleichen Mehrzweckabteil befördert werden.
  • Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Fahrräder zur Mitnahme zugelassen werden.
  • Bitte halten Sie Ihr Fahrrad im Bus gut fest. Für fahrlässig herbeigeführte Verletzungen an anderen Fahrgästen oder Schäden am Bus ist der Fahrgast haftbar.

E-Tretroller

E-Tretroller (Gewicht kleiner als 15 kg, Länge kleiner als 115 cm)dürfen im zusammengeklappten Zustand als „Handgepäck“ im TüBus mitgenommen werden.

Größere oder schwerere Tretroller (Gewicht größer oder gleich 15 kg, Länge größer oder gleich 115 cm) werden wie Fahrräder behandelt. Für diese gelten die Beförderungsbedingungen und Sperrzeiten der Fahrradmitnahme.

Selbstbalancierte Fahrzeuge (mit und ohne Lenkstange oder Knielenker), wie z. B. ein Segway, dürfen nicht mitgenommen werden.

Elektromobil (mit aufsitzender Person)

Für die Mitnahme von Elektromobilen mit aufsitzender Person gelten folgende Mindestanforderungen:

  • In der Bedienungsanleitung des Herstellers muss ausdrücklich die Freigabe zur Mitnahme mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV erteilt sein
  • Die Vorgaben zur maximalen Größe, zum maximalen Gewicht, Anforderungen an das Bremssystem und an den Elektromobil-Nutzer müssen erfüllt sein.

Werden alle weiteren Mindestanforderungen erfüllt, stellt der TüBus auf Anfrage entsprechende Berechtigungen zur Mitnahme aus.

Tiere

Hunde oder andere Tiere in geeigneten Behältnissen können Sie bei Fahrten im Tübinger Stadtgebiet kostenlos mitnehmen, wenn Sie in Besitz eines gültigen Fahrscheins sind.

Gegenstände

Kinderwagen, Rollstühle, Ski oder Schlitten und Gepäck, das nicht allzu sperrig ist, können Sie bei Fahrten im Tübinger Stadtgebiet ohne zusätzliche Kosten mitnehmen.

Haben Sie sperrige Taschen, Koffer oder Gegenstände dabei, einen zweckentfremdeten Kinderwagen oder Krankenstuhl, so müssen Sie extra einen Einzelfahrschein zum Kindertarif lösen.

Wichtig ist immer: Die Sicherheit und die Ordnung des Fahrbetriebs sowie die Sicherheit anderer Fahrgäste dürfen nicht gefährdet werden! Für Gegenstände, die nach § 11 BefBedV als Sache zu behandeln sind, besteht kein Anspruch auf Beförderung.

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